Soldaten- und Wehrrecht

Das Soldaten- und Wehrrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und der Bundeswehr. Hierbei handelt es sich um ein besonderes Rechtsgebiet, das sich in vielen Bereichen vom allgemeinen Verwaltungsrecht unterscheidet.

Typische Fälle, in denen ein Anwalt im Soldaten- und Wehrrecht helfen kann, sind beispielsweise die Vertretung bzw. Beratung von Soldaten bei disziplinarischen Maßnahmen, die Überprüfung von Versetzungen oder Beurteilungen sowie die Durchsetzung von Ansprüchen auf besondere Vergütungen oder Zulagen. Auch im Rahmen von Einstellungsverfahren oder bei drohenden Entlassung kann ein Rechtsanwalt im Soldaten- und Wehrrecht Unterstützung bieten.
Ein besonderes Augenmerk liegt im Soldaten- und Wehrrecht liegt sodann auf dem förmlichen Beschwerdeverfahren und dem Beschwerderecht der Soldaten. Die Beschwerde ist ein wichtiger Bestandteil des Wehrbeschwerdeverfahrens und bietet Soldaten die Möglichkeit, ihre Rechte zu wahren und sich gegen unangemessene Entscheidungen zur Wehr zu setzen. 

Da das Soldaten- und Wehrrecht ein komplexes Rechtsgebiet ist, ist es für Soldatinnen und Soldaten oft schwer, ihre Rechte und Ansprüche durchzusetzen. Ein erfahrener Rechtsanwalt im Soldaten- und Wehrrecht kann hierbei wertvolle Unterstützung leisten und Soldaten dabei helfen, ihre Interessen effektiv zu vertreten.

Typische Fälle / Kategorien:
  • Statusstreitigkeiten - Einstellung, Verlängerung (Soldaten auf Zeit), Entlassung
  • Rückforderung von Ausbildungskosten - bei vorzeitiger Entlassung
  • Disziplinarverfahren
  • Konkurrentenabwehr / Beförderungsverfahren
  • Besoldung- und Versorgungsrecht
  • allgemeine Beratung
Gerne stehe ich Ihnen für die interne Prüfung und die Führung der Verfahren (Stellungnahmen, Beschwerden, Klagen) zur Verfügung. Melden Sie sich gerne bei mir, sodass wir die Umständes des Falles einmal näher besprechen können!

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