Dienstunfälle
Unter dem Begriff Dienstunfall 
versteht man ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares, einen Körperschaden 
verursachendes Ereignis, das in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
Hierzu zählen nicht nur derlei Unfälle, welche sich unmittelbar bei der Ausübung des Diensts 
vollzogen haben, sondern auch solche, welche auf der Dienstreise, an einem dienstlichen Bestimmungsort (etwa Außentermin) oder im Rahmen einer dienstlichen Veranstaltung stattgefunden haben.
Hierbei muss, um den Unfall als Dienstunfall anerkennen 
zu lassen, das Unfallgeschehen im Zusammenhang mit der dienstlichen Tätigkeit stehen. Entstandene Verletzungen müssen ebenfalls ihre wesentliche Ursache 
in dem dienstbezogenen Unfall finden. 
Als verunfallter Beamter haben Sie ihren Unfall auf Antrag als Dienstunfall anerkennen zu lassen. Dies erfolgt zumeist zusammen mit oder durch Ihren unmittelbaren Dienstvorgesetzten, welcher mit Ihnen das Antragsformular 
nebst der Beschreibung des Unfalls durchgeht. 
Grundsätzlich sind bei der Meldung von Dienstunfällen Fristen 
zu beachten. So sind die Unfälle grundsätzlich binnen zwei Jahre 
beim Vorgesetzten zu melden. Im Zusammenhang mit dem Dienstunfall (Körperschaden) entstandene Sachschäden 
sind bereits binnen drei Monaten 
zu melden und dem Grunde nach geltend zu machen.
Die Anerkennung 
eines Unfalls als Dienstunfall hat zur Folge, dass der Dienstherr grundsätzlich die vollständigen Kosten der Heilbehandlung 
bezahlt. Ein Anspruch auf ein Schmerzensgeld gegenüber des Dienstherrn besteht hierbei aber grundsätzlich nicht. Ebenfalls kommt es zu keinen beziehungsweise weniger Beschränkungen des Leistungskataloges im Rahmen der notwendigen und vernünftigen Behandlungen. Nach positiver Anerkennung als Dienstunfall kann der verletzte Beamten die Kostenrechnung für die Behandlung entsprechend einreichen. 
Sollte der Beamten durch den Dienstunfall dauerhaft dienstunfähig 
werden und frühzeitig in den Ruhestand versetzt werden müssen, so kann, wenn die Inruhestandssetzung 
auf den anerkannten Dienstunfall zurückzuführen ist, der Beamte ebenfalls einen Anspruch auf ein grundsätzlich höheres Unfallruhegehalts 
statt des normalen Ruhegehalts haben. 
Sollte Ihr Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalles von der Behörde abgelehnt worden seien, so steht Ihnen gegen diese Entscheidung der Rechtsbehelf des Widerspruchs 
zu.
Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen rund um den Dienstunfall mit Rat und Tat zur Seite. 
Zurück zu: Rechtsgebiete

