Bauleitverfahren


Bauleitverfahren (Bebauungspläne)

Zur Umsetzung der städtebaulichen Planungen haben die Gemeinde diese grundsätzlich durch das Planungswerkzeug der Bauleitplanung zu verwirklichen.

Hierzu stellt die Gemeinde in einem zeitlich und inhaltlich umfangreichem Verfahren einen Bebauungsplan für das in Frage kommende Baugebiet zusammen. Genauso kann sie bereits bestehende Bebauungspläne nachträglich abändern und in dem Gebiet neue Festsetzungen festlegen. 

Hierbei hat sie im Rahmen der Planung und im Rahmen der rechtlichen Verabschiedung der Bebauungspläne eine Vielzahl an Verfahrensvorschriften und Abwägungsentscheidungen zu beachten und zu vollziehen. 
Der schematische Ablauf der Bauleitplanung umfasst eine Vorphase, die Entwurfsphase und schließlich das Inkrafttreten.

Zu Beginn werden die groben Umrisse und Grundzüge der intendierten Planung im Rahmen eines Aufstellungsbeschlusses durch die politischen Gremien (etwa Gemeinderat oder Gemeindevertretung) festgelegt.
Der Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekanntgemacht. Dies ist zumeist der erste Moment, in welchem der Bürger und/oder Anwohner von den Planungsvorstellungen der Gemeinde erfährt. In diesem Stande ist der Planungsvorgang noch rein behördeninterne Angelegenheit - der Bürger kann sich noch nicht gegen die Planungen unmittelbar durch Stellungnahme oder Rechtsbehelf wehren.

Nach dem Aufstellungsbeschluss werden die ersten konkreten Plankonzeptionen erstellt. Unter Umständen werden bereits frühzeitig die anderen Träger öffentlicher Belange und/oder die Öffentlichkeit an den Planungen beteiligt und angehalten Stellung zu nehmen oder Bedenken zu äußern. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist dabei nicht jederzeit vorgeschrieben und kann auch durch ein anzukündigendes Informationsgespräch in der Gemeinde abgehalten werden. 

Sodann erfolgt die erste Fertigstellung eines Planungskonzepts, welches sodann mitsamt aller in Frage kommender Unterlagen im Wege eines Auslegungsbeschlusses durch das politische Gremium zur Auslegung für die Öffentlichkeit bestimmt wird. Der Auslegungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Hierbei ist bereits auf die Zeit hinzuweisen, für welche der Plan von der Öffentlichkeit eingesehen werden kann. 

Zur Umsetzung des Auslegungsbeschlusses folgt die mindestens einmonatige öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes in der Gemeindeverwaltung (und grundsätzlich auch im Internet).
Im Rahmen dieser förmlichen und zwingenden Öffentlichkeitsbeteiligung kann der Bürger/Anwohner seine Anmerkungen und Bedenken gegen die Planungen im Wege einer schriftlichen Stellungnahme äußern. Es werden grundsätzlich nur die Stellungnahmen beachtet, die während der Auslegungszeit eingehen. 

Weitergehend hat die Gemeinde sodann die Einwendungen zu sichten, abzuwägen, auszuwerten und zu beantworten. Gegebenenfalls wird das Planungskonzept nochmals überarbeitet. Andernfalls hat die Gemeinde den Betroffenen das Abwägungsergebnis mitzuteilen und Gründe zu nenne, warum die dargestellten Bedenken nicht zutreffen oder unbeachtlich sind. 

Das finale Planungskonzept wird sodann im politischen Gremium mitsamt des Abwägungsergebnisses und der einhergegangenen Stellungnahmen besprochen und als förmliche Satzung beschlossen. 

Nach vollendeter Ausfertigung und Unterzeichnung durch den Bürgermeister tritt der Bebauungsplan nach letztmaliger öffentlicher Bekanntmachung als Satzung förmlich in Kraft. Die ersten Erschließungsmaßnahmen und Baugenehmigungsverfahren können beginnen. 

In rechtlicher Hinsicht bietet das umfangreiche Verfahren der Bauleitplanung ein erhebliches Fehlerpotenzial, sodass sich, bei Bedenken gegen die geplante Bebauung, die Einholung eines rechtlichen Rates oder die Beauftragung eines Rechtsanwalts zur Verfassung der Stellungnahme stets anbieten kann.

Sollte der Bebauungsplan bereits in Kraft getreten sein, so kann gegen diesen binnen Jahresfrist seit Bekanntmachung ein gerichtlichen Normenkontrollverfahren geführt werden.

Gerne stehe ich Ihnen zu jeder Phase der Planung oder bei der gerichtlichen Überprüfung des Bebauungsplanes zur Verfügung. 

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